AGB´s
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Unterschrift auf dem Mitgliedsvertrag oder konsumieren jedes Angebotes der SAFA Sport & Fitness Management GmbH akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Unternehmensteils SAFA BODYPLUS Fitnessclub
Die Geschäftsführung oder die Clubleitung ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung zu ändern. Diese Änderung wird mit dem Aushang der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Hausordnung gültig.
Die Gestaltung der Öffnungszeiten, der Aerobicpläne und die Personalbesetzung sind der Clubleitung vorbehalten. Bei Änderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Erworbene Tageskarten, Fitnesscards usw. werden von der Rezeption bzw. der SAFA Sport &Fitness Management GmbH nicht zurückgenommen.
Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Geschäftsführung vor, einen Beitrag in der Höhe des jeweiligen Schadens einzuheben.
Aus der Nichtbenutzbarkeit der Objekte, Teilen davon oder von Gerätschaften, kann der Kunde keinerlei Schadenersatz- oder Minderungsansprüche geltend machen.
Änderungen in der Anzahl der Sportanlagen berechtigen weder zur Nachverrechnung seitens des Betreibers noch zu Forderungen seitens des Kunden.
Mündlich Absprachen bestehen nicht.
Das BODYPLUS – Mitglied erhält nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages seinen persönlichen BODYPLUS – Mitgliedsausweis. Dieser Mitgliedsausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Mitgliedsausweis ist beim Betreten des Clubs vorzulegen.
Das Training ist ab einem Alter von 16. Jahren ohne schriftliche Einwilligung der Eltern gestattet.
Das Training von Kindern bis zu einem Alter von 15 Jahren ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern gestattet und nur mit einem Personaltrainer bzw. in Anwesenheit der Eltern.
Die jeweiligen Hausordnungen von BODYPLUS haben Gültigkeit. Den Anweisungen des Clubmanagements und deren Mitarbeitern ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die BODYPLUS Mitarbeiter sind berechtig, in begründeten Einzelfällen dem BODYPLUS – Mitglied den Einlass oder die Nutzung ihrer Einrichtung zu verwehren (z.B. Alkoholisierung des Mitglieds)
Änderungen von Anschrift oder Bankverbindung des BODYPLUS – Mitgliedes sind BODYPLUS unverzüglich mitzuteilen.
Alle Preisangaben verstehen sich inkl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20%) Der Mitgliedsvertrag gilt gleichzeitig als Dauerrechnung gemäß den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen unberührt. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform, ansonsten gelten diese als nicht getroffen oder unwirksam.
Gerichtstand ist Wien
Es gilt österreichisches Recht
Haftungsausschluss
Die SAFA Sport & Fitness Management GmbH übernimmt keine Haftung für in die Anlage mitgenommene und abhanden gekommene Gegenstände. Jeder Kunde verpflichtet sich, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein, um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen zu können.
Die SAFA Sport & Fitness Management GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die dem Kunden durch unsachgemäßen Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen des Clubs entstehen und für solche, die ihm durch dritte Personen zugefügt wurden. Außerdem ist die Haftung für alle Arten von Schäden, ausgenommen Personenschäden, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Es obliegt jedem Kunden beim Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen Gebrauchsvorgänge bei den Beauftragten des Clubs, vor allem hinsichtlich der Fitnessgeräte zu erfragen, ansonsten erfolgt die Benützung auf eigene Gefahr.
Fitness und Gymnastik
Das Leistungsangebot und die gültigen Preise entnehmen sie der aktuellen Preisliste.
Die Ruhendstellung der Mitgliedschaft ist ausnahmslos bei schriftlich bestätigten Spitalsaufenthalten und bei ärztlich bestätigten Gründen, die ein Training ausdrücklich ausschließen, möglich.
Die Teilnahme an Gymnastikstunden ist nur nach der Verfügbarkeit von freien Plätzen gegeben.
Fitnesstraining ist aus Haftungsgründung erst ab dem vollendetem 16. Lebensjahr und Gymnastik erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich. (Ausnahmen siehe Pkt. 10)
Das Mitbringen, Aufbewahren, Weitergeben und Einnehmen von verbotenen Präparaten wie z.B. anabolen Substanzen ist strengstens verboten, und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
Stand Oktober 2011
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